Voraussetzungen für Sachverständige
Die sachgerechte Ermittlung einer Schimmelpilzbelastung und ihrer Ursachen ist eine komplexe Aufgabe. Es ist daher sinnvoll, dass die entsprechenden Untersuchungen sowie die Beurteilung der Ergebnisse unter Beteiligung von Personen mehrerer Fachdisziplinen arbeitsteilig durchgeführt werden. Hierzu gehören u.a. Bausachverständige (für Probenahme, Messung der bauphysikalischen Gegebenheiten, Ermittlung der baulich bedingten Ursachen), Mykologen (für Probenahme, Nachweis der Schimmelpilze), sowie Hygieniker, Umweltmediziner, Infektiologen, Allergologen, Pulmologen (für gesundheitliche Fragen). Die Vertreter der unterschiedlichen Fachdisziplinen sollten kooperativ entsprechend der konkreten Fragestellung nach einer abgestimmten Strategie unter Beachtung der allgemein üblichen Anforderungen bezüglich der Qualitätssicherung zusammenarbeiten. Schimmelpilzuntersuchungen in Gebäuden sind daher durch qualifizierte Untersuchungseinrichtungen durchzuführen, die Fachkenntnisse in der Probenahme, Mykologie (Schimmelpilzkunde), Bauphysik und Bauchemie sowie insbesondere in der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse nachweisen können.
Vor der Auftragsvergabe an ein Messinstitut zur Durchführung weitergehender Untersuchungen sollte sich der Kunde bestätigen lassen, dass bei der Institution oder in dem Laboratorium die notwendigen Qualitätssicherungsmaßnahmen etabliert und die nötige Erfahrung vorhanden ist.
Qualitätsanforderungen an Sachverständige
Welche Anforderungen müssen qualifizierte Sachverständige bei Schimmelbefall erfüllen?
Sachverständige bei Schimmelbefall:
- besitzen eine Zusatzqualifikation in den Bereichen Analytik, Baubiologie, Bauphysik, Bauwesen, Innenraumhygiene und/oder Probenahme und deren Bewertung
- haben mehrjährige praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse in ihrem
entsprechenden Arbeitsgebiet bzw. sind einschlägige allgemein beeidete und gerichtlich
zertifizierte Sachverständige - nehmen regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen auf ihrem Arbeitsgebiet teil
- teilen ihren Kunden das Arbeitsgebiet mit, auf dem sie aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildung sowie ihrer praktischen Erfahrungen tätig sind und übernehmen nur Auftrage, wo sie selbst über die erforderliche Kompetenz verfugen
- orientieren sich bei ihrer Arbeit an der ÖNORM ISO Reihe 16000. Wenden sie Methoden an, die hier nicht beschrieben sind, legen sie diese offen und machen Angaben zur Validierung, Messunsicherheit und Bewertung der Ergebnisse
- wenden keine Methoden an, die nicht ausreichend sichere Aussagen ermöglichen oder von denen aus fachlichen Gründen abgeraten wird
- verfügen über ein Qualitätssicherungssystem
- nehmen an entsprechenden Ringversuchen teil
- orientieren sich bezüglich der Bewertung ihrer Ergebnisse an den aktuellen Beurteilungskriterien des Umweltministeriums (BMLFUW)
- beraten Kunden über die anzuwendende Probenahmestrategie in dem konkret vorliegenden Fall und machen Angaben zu den zu erwartenden Kosten
- geben, sollten sie die Auswertung nicht selbst durchführen, ihre Proben zur Untersuchung nur an ein qualifiziertes Schimmelpilzlabor und fugen ihrem Gutachten auf Wunsch den Originalprüfbericht des Labors bei
- nehmen keine medizinischen Bewertungen der Ergebnisse vor
Sachverständige für die Probenahme und die Bewertung von Schadstoffen in Innenraumen besitzen i.d.R. ein abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachhochschulstudium (Mikrobiologie, Chemie oder Ingenieurwissenschaft) bzw. eine Meister- oder Technikerausbildung für ein entsprechendes Arbeitsgebiet. Zusätzlich ist eine spezielle Ausbildung im Bereich „Schimmel“ erforderlich.