Erstellung und Erstattung von Privat – und Gerichtsgutachten
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch den Sachverständigen.
Gutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu tatsächlichen – insbesondere technische Fragen erstellt werden, die Begriffe „Sachverständiger” und „Gutachter” sind rechtlich nicht geschützt, anders verhält sich das mit der Bezeichnung „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ dieses in Österreich nur von Personen verwendet werden darf, diese in der SDG Liste für ein bestimmtes Fachgebiet eingetragen sind.
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige und zertifizierte Sachverständige für Schimmelpilze in Innenräumen, klären wir im Rahmen eines Gutachtens, was die Ursachen für die Entstehung des Schimmels sind. Ein Gutachten wird auf Basis unterschiedlicher Messungen, Berechnungen und Laborauswertungen erarbeitet und erstellt.
Das Leistungsspektrum eines Gutachtens kann je nach Aufgabenstellung differieren und einen unterschiedlichen Umfang annehmen. Neben der Ursachenfindung kann auch die Art des Pilzbefalls bestimmt und das Ausmaß des Schadens eingeschätzt werden. Zusätzlich können, um einer Neubildung von Schimmel vorzubeugen, die notwendigen Gegenmaßnahmen und Sanierungsschritte eine Teil eines Gutachtens sein.
Symptome und Ursachen von Schimmel
Ein erstes Anzeichen für Schimmel in der Wohnung, kann ein muffiger, modriger Geruch sein, welcher wahrnehmbar ist, noch bevor die ersten sichtbaren Flecken an der Wand auftauchen. Dunkle Punkte an Zimmerecken, Fensterlaibungen oder Badezimmerfugen lassen dann oft keinen Zweifel mehr offen.
Wenn ein massiver Schimmelbefall trotz adäquater Belüftung auftritt, ist es ratsam, ein professionelles Gutachten erstellen zu lassen. Ein geeigneter Gutachter kann das Lüftungsverhalten genau analysieren und außerdem feststellen, ob möglicherweise bautechnische Fehler des Hauses für die Schimmelbildung verantwortlich sind. Sogenannte Wärmebrücken beispielsweise sind architektonisch bedingte, kalte Stellen der Wände, an denen sich durch Kondensation Feuchtigkeit bildet, wenn die warme Zimmerluft auf die kühle Wand trifft.
Nur auf Grundlage eines detaillierten Gutachtens können optimale Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung des Schimmels gefunden werden.
Gutachterliche Stellungnahme
Abzugrenzen ist ein Gutachten jedoch von der sogenannten gutachterlichen Stellungnahme, die oft sprachlich im Geschäftsverkehr mit Gutachten vermengt wird. Im Gegensatz zu einem Gutachten kann sich eine gutachterliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung konzentrieren und muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren. Man kann sich bei einer gutachterlichen Stellungnahme – in mündlicher oder schriftlicher Aussage – auf bereits vorliegende Untersuchungen beziehen, ohne diese im Detail prüfen zu müssen.
Kosten eines Gutachtens
Schäden an Gebäuden können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Abhängig von vorhandenen Unterlagen wie Plänen, Bescheide etc. und den durchzuführenden Messungen und Berechnungen, kann eine Abschätzung des zu erwartenden Umfanges und Aufwands für die Erstattung eines Gutachtens immer nur in Verbindung mit einem Ortstermin erfolgen.