Beweissicherung
Die Beweissicherung ist eine exakte Dokumentation und Befundung des Ist-Zustandes eines Schadens oder eines gesamten Gebäudes, insbesondere von Bauschäden an Bestandsobjekten. Dies ermöglicht Schadensersatzforderungen nach Um- und Ausbauten von Bestandsobjekten, oder im Zuge der Gewährleistung, auf ihre tatsächliche Dimension einzugrenzen.
Im Rahmen der Beweissicherung gilt es, sämtliche Sachbestände vollständig und detailliert zu erfassen, so dass diese z.B. im Rahmen eines Verfahrens nachvollzogen werden können. Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen. Dies bedeutet, dass sowohl entlastende als auch belastende Sachbeweise zu sammeln bzw. zu dokumentieren sind.
In Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist der Beweis ohne geeignete Dokumentation nicht zu erbringen. Die Umkehr der Beweislast vernichtet gut 2/3 aller Rechtsansprüche. Die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen setzt nicht nur eine gute Rechtsposition, sondern auch die Beweisbarkeit der entscheidungswesentlichen Tatsachen voraus.
Besondere Schwierigkeiten bereiten oft Fälle, in denen Beweismittel zum Zeitpunkt der Prozessführung nicht mehr zur Verfügung stehen. Gerade bei Streitigkeiten im Bereich des Bauwesens ist das Problem evident. Schäden oder Mängel in Gebäuden müssen meist rasch behoben werden, um nachfolgende größere Schäden zu vermeiden.
Sachbeweise können z.B. Fotografien, Videoaufzeichnungen und Schriftstücke (wie z.B. Gutachten) sein.
Steht der für die Behebung des Schadens Verantwortliche nicht fest oder lehnt er die Behebung des Schadens ab, ist der Betroffene regelmäßig gezwungen, den Schaden selbst zu beheben, da der Ausgang eines langwierigen Prozesses nicht abgewartet werden kann. Dies führt nicht nur dazu, dass der Betroffene die Kosten der Sanierung zunächst selbst tragen muss, sondern er vernichtet auch zur Verfügung stehende Beweismittel, womit die spätere Geltendmachung der Ersatzansprüche erheblich erschwert wird. Um das zu vermeiden, ist es unbedingt erforderlich, den Zustand vor der Schadensbehebung zu dokumentieren.